Unser Kleingedrucktes:

§ 1 Geltungsbereich

Angebote und Leistungen von Florian Mallasch (im Folgenden MALLASCH) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen: Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Gewährleistung

Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich MALLASCH zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an MALLASCH zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.

§ 3 Haftungsbeschränkungen

MALLASCH haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber MALLASCH zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. MALLASCH haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet MALLASCH nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefonnummern und Emailadressen.

§ 5 Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.

§ 6 Zahlung

Bei der Leistung „Hochzeitsfilm“ sind nach Unterzeichnung des Auftrages 1000€ fällig. Bei allen anderen Leistungen sind 30 Prozent der vereinbarten Summe nach der Unterzeichnung des Auftrages sofort zu entrichten. Der Restbetrag ist nach Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag für die Leistung „Urlaub Videobuch“, so ist eine Entschädigung von 80% des Betrages fällig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag für die Leistung „CLASSIC“, „CINEMA“, oder „HOLLYWOOD, so sind folgende Entschädigungen fällig:

bis 10 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 % des Betrages.

10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 50 % des Betrages.

5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 80 % des Betrages.

Am Drehtag: 100% des Betrages.

§ 7 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es sei denn, Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von MALLASCH, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 9 Lieferzeiten

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

§ 10 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von MALLASCH nicht bestritten.

§ 11 Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

§ 12 Änderungsbeschränkungen

Bei Nichtgefallen der Leistung behält sich MALLASCH vor, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich im Briefing dargestellt wurden, die maximale Änderung auf 5% der Leistung zu begrenzen.

§ 13 Dienstleistungsauftrag

Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Feier oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.

§ 14 Nutzung des Materials

MALLASCH behält sich vor, das Material zu Präsentationszwecken zu nutzen. Der Auftraggeber kann diesem kostenpflichtig widersprechen, aber keinen Schadensersatz fordern. Das Produkt ist vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Endproduktes ausschließlich verantwortlich.

§ 15 Urheberrecht, Rechte Dritter

Der Auftraggeber stellt sicher, dass MALLASCH die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch MALLASCH. Soweit MALLASCH entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie MALLASCH ein. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der DVDs, Blu-rays oder sonstiger Aufzeichnungen ausschließlich verantwortlich. Soweit MALLASCH wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber MALLASCH von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist MALLASCH nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. MALLASCH haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an MALLASCH gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

§ 16 Datenschutz

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung, notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn, wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht, uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 17 Recht, Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht.
Dortmund ist Gerichtsstand.

§ 18 Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.